Achtung: Ungerechtfertigte Mieterhöhungen

Oft sind Mieterhöhungen ungerechtfertigt und die Ausrede Begründung, dass alles teurer wird, auch die Mieten ist keine Erklärung, die man als Mieter hinnehmen muss. Doch was kann man eigentlich als Mieter tun um sich zur Wehr zu setzten? Einmal ist es gut zu wissen, das der Vermieter nicht einfach die Miete erhöhen kann. Er sollte sich an Vorschriften halten und auch Ihren Mietvertrag sollten Sie sich einmal genau durch Lesen. Der Vermieter kann ohne Grund, also ohne das eine Sanierung, Vergrößerung der Wohnung oder des Hauses oder Anbau von Balkon und Garten nicht einfach die Miete höher ansetzen. Das geht nur, wenn die Mieten für vergleichbare Wohnungen oder Häuser vor Ort teurer geworden sind. Sonst bleibt die Mieter für Ihre Wohnung oder das Haus, so wie im Mietvertrag vereinbart.

Selbstinitiative

Um sich gegen eine ungerechtfertigte Mieterhöhung zur Wehr zu setzen, sollte jeder selbst Initiative ergreifen und einige Fakten prüfen, die er dem Vermieter dann mitteilen kann. Sollte die Miete erhöht werden wegen steigender Nebenkosten ist das nicht relevant und kein Grund für eine ungerechtfertigte Mieterhöhung. Die Miete darf nämlich nur erhöht werden, wenn die Nebenkosten ein Jahr lang stabil geblieben sind und nicht gestiegen. Dann hat der Vermieter die Möglichkeit die Miete um zwanzig Prozent anzuheben, allerdings auch nur im Rahmen des örtlichen Mietspiegels. Den können Sie bei Mieterschutzbund oder auch bei der Stadtverwaltung erfragen. Auch darf nur der Vermieter selbst eine Erhöhung schriftlich mitteilen und dann auch an alle Bewohner vom Mietverhältnis. Wird der Brief vom Verwalter oder Makler versand, muss die Vollmacht des Vermieters vorliegen. Wichtig auch der Vermieter selbst, darf das Mietverhältnis nicht kündigen, das kann nur der Mieter zum Termin der Erhöhung.

Wohnung auf dem Prüfstand

Sollte die Mieterhöhung im gesetzlichen Rahmen liegen und wurde sic h an alle Vorschriften gehalten, gibt es noch eine Möglichkeit der Mieterhöhung aus dem Weg zu gehen. Die Lösung liegt im Nachmessen des eigenen Wohnraums und das Prüfen der Quadratmeterzahl die im Mietvertrag angegeben sind. Denn die meisten Wohnungen sind oft kleiner, als sie im Mietvertrag angegeben sind. Sollte die Mietfläche zehn Prozent von der angegebenen Quadratmeterzahl aus dem Mietvertrag abweichen, haben Sie die Möglichkeit die Miete zu kürzen. Da ein Mangel vorliegt, ist dies tatsächlich möglich. Liegt die Abweichung unter zehn Prozent, wird die Mieterhöhung auch nur für den tatsächlichen Raum bezahlt, somit lassen sich auch wieder Kosten sparen. Lassen Sie sich vom Mieterschutzbund beraten und Hilfe beim Vermessen geben.